Klasse M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm.
Klasse A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Klasse A18
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/Kg. Diese Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erhalt dieser Fahrerlaubnis.
Klasse A25
Motorkrafträder ohne Leistungbeschränkung. - Direkteinstieg mit einem Alter von 25 Jahren möglich,
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 Kg Gesammasse oder bis zur Höhe des Leergewichts des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 Kg).
Klasse BE
- Kraftfahrzeuge mit Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (außer die Fahrzeug-Kombination fällt unter Klasse B)
Klasse L
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem Flurförderzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h
Klasse S
- Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quad) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:
- Hubraum nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren,
- maximale Nutzleistung nicht mehr als 4KW im Falle von anderer Verbrennungsmotoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4KW bei Elektromotoren.
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 Kg betragen, ohne die Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen.
Klasse C
- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7.500 kg einschließlich eines Anhängers zulässig.
Klasse D
- Kraftfahrzeuge (Kraftomnibusse) - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Kraftomnibusse, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt:
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).
Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:
- Motorisierte Krankenfahrstühle bis 10 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, sowie Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) und in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
Für die Durchführung des praktischen Unterrichts sowie der nachfolgenden Fahrprüfung benutzen wir folgende Fahrzeuge: Roller Hysong- Klasse M , Honda CBR 125ccm- Super sportlich, einfache Bedienung, Klasse A1 ; Honda CBF 600 mit ABS Klasse A18 ; BMW 650 GS mit ABS Klasse A25 ; Audi A3 Spotback Kl.B ; Mercedes Atego oder Actros MP 4 KlasseC/CE




